Thema der heutigen Veranstaltung meiner Vorlesungsreihe an der Universität zu Köln: „Strafbefehlsverfahren und Wiederaufnahmeverfahren“. Ein herzliches Dankeschön an Frau Prof. Dr. Schiemann und ihre Mitarbeiter*innen am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalpolitik für die freundliche Aufnahme und Unterstützung.
Heute durfte ich erneut eine Vorlesung an der Universität zu Köln halten: „Verteidigerbestellung und Wiederaufnahmeverfahren“. Immer wieder ein schönes Erlebnis!
Das Amtsgericht Düsseldorf schließt sich den Ausführungen der Verteidigung im Zwischenverfahren an und lehnt die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Mandanten wegen des Verdachts der Unterhaltspflichtverletzung aus tatsächlichen Gründen ab.
Das Amtsgericht Koblenz folgt dem Antrag der Verteidigung und setzt den Haftbefehl gegen den Mandanten in einem wirtschaftsstrafrechtlichen Umfangsverfahren nach vier Monaten Untersuchungshaft gegen angemessene Auflagen außer Vollzug.
Abschlusstag meiner Vorlesung „Einführung in das Steuerrecht“ an der Universität zu Köln im Rahmen des Masterstudiengangs Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Heute durfte ich meine erste Vorlesung an der Universität zu Köln halten: „Entscheidungsformen und Rechtsmittel im Wiederaufnahmeverfahren“. Das hat viel Freude gemacht.
Teilnahme an der Veranstaltung des Deutschen Anwaltsinstituts mit dem Titel: „Schnittstellen Insolvenz- und Gesellschaftsrecht - Aktuelle BGH-Rechtsprechung".
Teilnahme an der Veranstaltung des Deutschen Anwaltsinstituts mit dem Titel: „Haftung von Organen einer Kapitalgesellschaft“.
Im Wintersemester 2025/2026 beginnt an der Universität Köln der neue LL.M.-Studiengang Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Ich übernehme als Lehrbeauftragter die Vorlesung „Einführung in das Steuerrecht“ und freue mich schon sehr darauf!
Teilnahme an der Veranstaltung der Deutschen Anwaltakademie: „Umsatzsteuerstrafrecht“.
Die Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle des Finanzamtes Saarbrücken II schließt sich der Rechtsauffassung der Verteidigung an und stellt das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Mandanten, den Fremdgeschäftsführer einer Konzerngesellschaft, mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO aus Rechtsgründen ein.
Teilnahme an der Veranstaltung der Deutschen Anwaltakademie: „Zollrecht“.
Der 11. Senat des Bundesfinanzhofs schließt sich den Ausführungen meiner Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 18. April 2024 teilweise an und hebt das Urteil für drei der Streitjahre auf. Im Umfang der Aufhebung verweist der BFH die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Hessische Finanzgericht zurück.
Teilnahme an der Veranstaltung der DüsseldorferAnwaltService GmbH: „Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht“.
Teilnahme an der Veranstaltung der Juristischen Fachseminare: „Schwarzgeld in der Familie“.
Teilnahme an der Veranstaltung des Deutschen Anwaltsinstituts mit dem Titel: „Haftung von Organen einer Kapitalgesellschaft“.
Teilnahme an der Veranstaltung der wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV) zu den aktuellen Rechtsänderungen der Abgabenordnung: „Die neue Anzeige- und Berichtigungspflicht gemäß § 153 Abs. 4 AO“
Die Staatsanwaltschaft Hamburg schließt sich dem Vorbringen der Verteidigung an und stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten, einen Sanierungsgeschäftsführer einer GmbH, wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts aus Rechtsgründen ein.
Teilnahme an der Neujahrstagung der wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV) in Frankfurt/M. zu Ursachen und Handhabung von Umfangsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht mit dem Titel „Wann endet dieses Verfahren?“